Richter gegen Steuertricks
Bundesfinanzhof hält einträgliche Gewinn-und Verlustverrechnung in Städten für unzulässig.
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MÜNCHEN. Die niederrheinische Stadt Bedburg-Hau hat den Streit um kommunale Querverbünde vor den Bundesfinanzhof (BFH) gebracht, stellvertretend für tausende anderer Kommunen, und verloren. Das Urteil dürfte Folgen für die Haushalte vieler Städte und Gemeinden in Deutschland haben – wenn die Politik nicht eingreift.
Bedburg-Hau wollte eine Klarstellung erreichen, dass der Steuer sparende Querverbund kommunaler Unternehmen finanzrechtlich zulässig ist. Doch wie schon nach der mündlichen Verhandlung zu erwarten war, hat der Bundesfinanzhof die Revision ...