Richter entschärfen Hartz-IV-Strafen
Bundesverfassungsgericht untersagt Jobcentern Leistungskürzungen, die Arbeitslose deutlich unter das Existenzminimum drücken.
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KARLSRUHE (dpa/BZ). Jobcenter drehen Hartz-IV-Beziehern den Geldhahn zu, wenn diese nicht mitziehen, einen Job zu finden und damit ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden. Derart harte finanzielle Strafen verstoßen gegen die Menschenwürde, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Die Richter kippten die Sanktionen zwar nicht in Gänze. Allerdings muss die heutige Praxis deutlich verändert werden. Umgehend setzte eine Reformdebatte ein.
Hartz-IV-Empfänger müssen ab sofort keine drastische Kürzung oder gar die Streichung ihrer Sozialleistungen mehr befürchten. Monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr sind mit dem Grundgesetz ...