Richter: "Bin im falschen Film"

Wehrer Schwimmbadunfall vor dem Bad Säckinger Amtsgericht.  

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WEHR/BAD SÄCKINGEN. "Ein bisschen aus dem Ruder gelaufen" war nach Ansicht von Richter Klaus-Dieter Kimmig der Fall vor dem Amtsgericht Bad Säckingen, in dem zwei Wehrer nach einem Schwimmunfall um die Zahlung von Schmerzensgeld stritten. Dabei scheint erwiesen, dass keine der beiden Parteien gegen die im Wehrer Hallenbad geltenden Regeln verstoßen hat. Für ein von ihm verursachtes Hämatom sollte ein Stammgast des Bades über 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Die fragliche Verletzung bekam er am 29. Dezember im Hallenbad von der Klägerin präsentiert, nachdem er sie im Bad beim Schwimmen "wahrscheinlich mit dem Fuß" getroffen hatte, wie der Beklagte gestern vor dem Bad Säckinger Amtsgericht zu ...

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Schlagworte: Klaus-Dieter Kimmig, Bernhard Ribbentrop, Wehrer Schwimmbadunfall

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