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TITISEE-NEUSTADT / SCHLUCHSEE (zwi). Der Angeklagte kam vor Gericht zwar günstiger weg, als wenn er den Strafbefehl akzeptiert hätte. Doch dass er wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wurde, sah er auch nach der Verhandlung vor dem Neustädter Amtsgericht nicht ein. Keineswegs habe er vorgehabt, jemanden zu verletzen, beteuerte der ...