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Rettungssanitäter muss weiterbeschäftigt werden

Arbeitsgericht Lörrach erklärt die Kündigung des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden für unwirksam.  

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LÖRRACH (tm). Die Rettungsdienstgesellschaft des DRK im Kreis Lörrach muss einen Rettungssanitäter, dem sie gekündigt hat, weiterbeschäftigen. Das Arbeitsgericht Lörrach erklärte die ...

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