Rettungsassistenten zahlen drauf
Die gerichtlich geforderte Abschaffung des Bereitschaftsdienstes beim Roten Kreuz führt zu mehr Arbeitszeit und weniger Geld.
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Dass die Bereitschaftsdienste im Rettungsdienst grundsätzlich unzulässig sind, erstritten neun Freiburger Rettungsassistenten vor einem Jahr am Arbeitsgericht. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig. Doch wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) es umsetzen will, ist überhaupt nicht im Sinne der Kläger.
Ein ungewöhnliches "Stellengesuch" schalteten Mitarbeiter des Freiburger DRK-Kreisverbandes gestern in der BZ: "33 Rettungsassistenten in ungekündigter Stellung suchen neuen Arbeitsplatz im Raum ...