Der Bundestag plant ein Gesetz, wonach höchstrichterliche Urteile nicht mehr ohne weiteres zu Nachzahlungen führen.
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BERLIN/KASSEL. Rentner sollen künftig nicht mehr automatisch Nachzahlungen erhalten, wenn das Bundessozialgericht (BSG) feststellt, dass die Rentenversicherung Gesetze falsch anwendet. Eine entsprechende Einschränkung wird der Bundestag am Freitag voraussichtlich beschließen. Die umstrittene Regelung ist im Gesetz über die Rente mit 67 versteckt.
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