Rente mit 67 – gewöhnungsbedürftig

Die demografische Entwicklung erfordert eine längere Lebensarbeitszeit, aber noch gibt es viel Überzeugungsarbeit zu leisten.  

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Am 1. Januar 2008 ist das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft getreten. Sein Kern ist die Rente mit 67: Von 2012 an, also vom Altersjahrgang 1947 an, steigt die jetzt bei 65 liegende Altersgrenze allmählich an. 2029, also für den Geburtsjahrgang 1964, wird sie dann bei 67 Jahren liegen. Den Beamten stehen gleiche Regeln ins Haus.

Demografisch betrachtet ist die Rente mit 67 unausweichlich. Während das Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 20- bis 64-Jährigen im Jahr 2005 noch 1 zu 3,2 betrug, wird es im Jahr 2030 voraussichtlich bei 1 zu 2 liegen. Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer hat sich in den vergangenen 40 Jahren um sieben Jahre auf nunmehr rund 17 Jahre erhöht. Sie wird bis zum ...

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