Regeln fürs Heizen mit Holz

Nur naturbelassene Holzprodukte dürfen verfeuert werden / Warnung vor Schadstoffen.  

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Rauchender Kamin  | Foto: Ulrich Spitzmüller
Rauchender Kamin Foto: Ulrich Spitzmüller

KREIS EMMENDINGEN (BZ). Bei den derzeitigen eisigen Temperaturen ist die kuschelige Wärme aus dem heimischen Holzofen beliebt. Doch nicht alle Holzprodukte dürfen verfeuert werden. Erlaubt sind naturbelassenes Holz wie Scheitholz, Hackschnitzel, Reisig und Zapfen, Sägemehl, Holzspäne, Schleifstaub, Rinde, Holzpellets sowie Presslinge in Form von Holzbriketts.

Verboten in häuslichen Öfen und auch im Heizungskessel ist das Verbrennen von Spanplatten, Sperrholz und Faserplatten, alten Möbeln, Rebpfählen, Jägerzäunen sowie von Hölzern, die mit Salzen ...

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