Rechtsprechung beschert Veränderungen

Aus der Gemeinderatssitzung .  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

WALDKIRCH (sti). Dem Gemeinderat Waldkirch lag eine Neufassung der Vergnügungssteuersatzung und die Kalkulation der Abwassergebühr zur Beschlussfassung vor. Beides war im Verwaltungsausschuss nichtöffentlich vorberaten worden und passierte die Ratssitzung nach wenigen Rückfragen und ohne weitere Stellungnahmen.

Ursache für die Überarbeitung der Vergnügungssteuersatzung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die bisherige Art der Besteuerung von Gewinnspielautomaten als unzulässig eingeordnet hatte. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel