Rechtsprechung beschert Veränderungen
Aus der Gemeinderatssitzung .
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WALDKIRCH (sti). Dem Gemeinderat Waldkirch lag eine Neufassung der Vergnügungssteuersatzung und die Kalkulation der Abwassergebühr zur Beschlussfassung vor. Beides war im Verwaltungsausschuss nichtöffentlich vorberaten worden und passierte die Ratssitzung nach wenigen Rückfragen und ohne weitere Stellungnahmen.
Ursache für die Überarbeitung der Vergnügungssteuersatzung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die bisherige Art der Besteuerung von Gewinnspielautomaten als unzulässig eingeordnet hatte. ...