Account/Login

BZ-Serie (2)

Rechte von Minijobbern: Mehrarbeit gesucht

BZ-SERIE ÜBER DIE RECHTE VON MINIJOBBERN (TEIL 2 UND SCHLUSS): 450-Euro-Jobber haben gute Chancen auf eine Vollzeitstelle.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Vielen Beschäftigten ist ein 450-Euro-...davon, die Arbeitszeit zu verlängern?   | Foto: dpa
Vielen Beschäftigten ist ein 450-Euro-Job zu wenig. Das zeigen immer wieder Studien von Arbeitsmarktforschern. Doch wie überzeugt man den Chef davon, die Arbeitszeit zu verlängern? Foto: dpa

Millionen von Minijobbern werden ihnen zustehende Rechte von ihren Arbeitgebern nicht gewährt. Zu diesem Ergebnis kam jüngst eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI). Danach haben zwei Drittel der Minijobber noch nie den ihnen gesetzlich zustehenden bezahlten Urlaub genommen. Dieser Ratgeber soll Minijobbern helfen, ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen.

MIT ABSICHT DIE GRENZE VON 450 EURO ÜBERSCHREITEN
Wer den Minijob nur als Zuverdienst zu einem Hauptjob nutzt, kommt bereits mit seinem Hauptjob in den Genuss der Sozialversicherungssysteme. Anders ist das bei reinen Minijobbern. In einigen Fällen ist es sinnvoll, wenn diese Menschen sich überlegen, die 450-Euro-Grenze absichtlich zu überschreiten. Auf diese Weise können sie sich den Schutz der Sozialversicherungen sichern. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn Frauen bald schwanger werden wollen. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel