Arbeitsgericht

Rauswurf wegen Betriebsratsgründung? Ein Fall bei Hieber in Müllheim wird vor Gericht verhandelt

BZ-Abo Bei Hieber in Müllheim beginnt ein neuer Mitarbeiter für die Gründung eines Betriebsrats zu werben. Kurz darauf wird ihm gekündigt. Besteht da ein Zusammenhang? Der Lebensmittelhändler widerspricht.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Beziehung zwischen dem gekündigten Mitarbeiter und dem südbadischen Lebensmittelhändler Hieber war kurz – aber kompliziert. Der Rausschmiss beschäftigt mittlerweile das Arbeitsgericht Freiburg. Der 52-Jährige klagt auf Weiterbeschäftigung und Rücknahme des Hausverbots, das Hieber gegen ihn ausgesprochen hat. Der Händler will, dass das Gericht die Klage abweist und den Arbeitsvertrag aufhebt. Den Vorschlag der Richterin, den Streit gegen eine Abfindung beizulegen und danach getrennte Wege zu gehen, hat der Kläger abgelehnt. Im Oktober 2023 hatte der Kläger im Hieber-Markt in Müllheim in der Backwaren-Abteilung angefangen. Bald ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

BZ-Abo -Artikel - exklusiv im Abo

Mit BZ-Digital Basis direkt weiterlesen:

3 Monate 3 € / Monat
danach 15,90 € / Monat

  • Alle Artikel frei auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Abonnent/in der gedruckten Badischen Zeitung? Hier kostenlosen Digital-Zugang freischalten.

Schlagworte: Jörg Hieber, Hieber-Geschäftsführer Karsten Pabst, Wolfgang Krüger

Weitere Artikel