Belästigt ein Mieter durch Zigarettenrauch seine Nachbarn, darf ihm die Wohnung gekündigt werden. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Raucher Friedhelm Adolfs wurde seine Wohnung fristlos gekündigt. Foto: dpa
Der Vermieter müsse es nicht dulden, wenn der Qualm im Treppenhaus für die anderen Mieter zu einer "unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung" führe. Dadurch werde die Gesundheit der übrigen Mieter gefährdet. Dies gelte, obwohl ein ...