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Rausch schützt vor Strafe nicht

53-Jähriger hatte im Sammeltaxi auf Fahrgäste eingestochen.  

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STAUFEN. Wer sich betrinkt, ausrastet und dabei einen anderen Menschen verletzt, muss mit Strafe rechnen. Diese Erkenntnis hat jetzt ein 53-jähriger Angeklagter aus dem Amtsgericht Staufen mit nach Hause genommen.

Er hatte im September 2003 während einer Fahrt im Sammeltaxi von Bad Krozingen nach Staufen im Vollrausch ein Springmesser gezückt und zwei Fahrgäste mit Stichen verletzt. Der Richter hat dieses Verhalten als fahrlässige Rauschtat eingestuft und es mit einer Bewährungsstrafe von acht Monaten geahndet.
Glück im Unglück ...

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