Raucherklage abgewiesen

Gericht: "Gesundheitliche Folgen allgemein bekannt" / Der Kläger ist schwer herzkrank.  

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ARNSBERG (dpa). Der Zigarettenhersteller Reemtsma muss keinen Schadensersatz bezahlen. Die Richter des Arnsberger Landgerichts wiesen eine entsprechende Klage eines schwer kranken Rauchers ab. Das Gericht begründete das Urteil mit fehlenden Erfolgsaussichten. Die gesundheitlichen Folgen des Rauchens seien jedermann hinlänglich bekannt und würden bewusst in Kauf genommen.

Deshalb sei kein "rechtswidriges Verhalten" des Zigarettenherstellers ...

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Schlagworte: Wolfgang Heine, Ulrich Börger, Heine-Anwalt Burkhard Oexmann

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