Rat regelt Verkaufszeiten
An Sonn- und Feiertagen nur bestimmte Sortimente erlaubt / Rücksicht auf Gottesdienste.
Chris Seifried
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GRAFENHAUSEN. Weil nach Inkrafttreten des neuen Ladenöffnungsgesetzes im März dieses Jahres die alte Rechtsverordnung außer Kraft getreten war, wurden in jüngster Ratssitzung die Ladenöffnungszeiten in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten an Sonn- und Feiertagen per Satzungserlass neu geregelt.
Wurde die bisher gültige Rechtsverordnung aus dem Jahr 1990 mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz im März 2007 außer Kraft gesetzt, ...