Rat lehnt ein Bürgerbegehren ab
Antrag ist nicht frist- und sachgerecht: Neuenburger Gemeinderat trägt mit seiner Entscheidung formalen Gründen Rechnung.
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NEUENBURG (bm). Als unzulässig abgelehnt hat der Neuenburger Gemeinderat am Montag bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung den Antrag von Gabi Stiegeler und Sylvia Kessler-Stork, einen Bürgerentscheid über die geplante Schließung der Einmündung der Ölstraße in die Schlüsselstraße für den Pkw-Verkehr zu treffen. Die Ablehnung erfolgte aus formalen Gründen. Der Bürgermeister sicherte aber zu, dass sich der Gemeinderat mit den vorgebrachten Anregungen und Wünschen befassen wolle.
Den beiden Antragstellerinnen, die über 1300 Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt hatten, ging es, wie ausführlich berichtet, um die Klärung der Frage, ob die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens "Ortsmitte II" geplante Einrichtung einer Fußgängerzone in der ...