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Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts (von links) müssen nicht aussagen, weil sie sich sonst möglicherweise selbst belasten müssten, sagen die Bundesrichter. Foto: dpa
KARLSRUHE. Die Verhängung von Beugehaft gegen drei ehemalige RAF-Terroristen war rechtswidrig. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt bleibt ...