Räumungsstreit dauert an

Konflikt um privates Wohnen im Gewerbepark Breisgau / Zweckverband soll Ordnungsgeld zahlen.  

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Ein Gericht muss entscheiden, wer für ...e Wohnen verantwortlich zu machen ist.  | Foto: Volker Hartmann
Ein Gericht muss entscheiden, wer für das unerlaubte Wohnen verantwortlich zu machen ist. Foto: Volker Hartmann

. Gegen den Zweckverband Gewerbepark Breisgau ist gerichtlich ein Ordnungsgeld von 3000 Euro verhängt worden. Er soll an einem Haus im Gewerbepark verbotenerweise Teile abgebaut und die Mieterin so benachteiligt haben. Der Verband bestreitet das. Die Strafe ist Teil eines Konflikts, der seit bald zwei Jahren schwelt: Die Mieterin wohnt zu privaten Zwecken im Gewerbegebiet. Das ist eigentlich verboten, nur Betriebsleiterwohnungen sind dort erlaubt. Doch wer ist dafür verantwortlich zu machen? Eine Entscheidung darüber steht noch aus.

Das Ordnungsgeld wurde im Juli vom Amtsgericht Staufen verhängt. Der Zweckverband legte gegen den Beschluss Beschwerde ein, das Landgericht Freiburg wies diese nun zurück. Nach Ansicht des Gerichts hat sich der Zweckverband nicht an eine einstweilige Verfügung ...

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