Rätsel um Schwarzarbeit
Laufenburger Gaststättenpächter wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Entgelten angeklagt.
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LAUFENBURG. Wegen mutmaßlichen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt hat sich ein 43-jähriger Gaststättenpächter aus Laufenburg am Montag vor dem Amtsgericht Bad Säckingen verantwortet. Er soll einen Asylbewerber von Januar 2007 bis Februar 2011 schwarz beschäftigt haben. Die Verteidigung bestritt dies nicht grundsätzlich, wohl aber Dauer und Kontinuität des Arbeitsverhältnisses.
Nach Staatsanwalt Thomas Mezlers Darlegung soll der Asylbewerber als Beikoch und Küchenhilfe einen Lohn von monatlich 1170 Euro bar auf die Hand erhalten haben. Über 49 Monate hinweg seien den ...