Räte "zutiefst befremdet"
Die Auggener Diskothek "Fantasy" darf auch weiterhin bis vier Uhr morgens geöffnet bleiben.
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AUGGEN (umi). Welche Lautstärke ist in einem als "Sondergebiet Vergnügungsstätte" ausgewiesenen Bereich erlaubt, wo liegt die Schwelle der Zumutbarkeit und wie viel Entscheidungsbefugnis hat eine Gemeinde, um ihre Bürger vor nächtlicher Ruhestörung zu bewahren? Das waren Knackpunkte einer Diskussion zum Thema Diskothek "Fantasy" in der jüngsten Auggener Gemeinderatssitzung.
Das Thema kommt auf Wunsch des Gremiums alle sechs Monate auf den Ratstisch, um den aktuellen Belastungsstand der Anwohner zu prüfen. Es geht um die Diskothek "Fantasy", aber nicht um den Vorwurf, dass der Betreiber, Alexander Riz, seine Auflagen ...