Gebühr für Unterkünfte

Rabatt für Obdachlose mit eigenem Einkommen: Gericht gibt Heitersheim Recht

BZ-Plus Obdachlose und Flüchtlinge, die arbeiten, müssen für eine Unterkunft in Heitersheim weniger zahlen. Dagegen hatte das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald einen Antrag gestellt. Und ist gescheitert.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwa...des Landes gegen Heitersheim gestellt.  | Foto: Uwe Anspach (dpa)
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat einen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof des Landes gegen Heitersheim gestellt. Foto: Uwe Anspach (dpa)
Der Verwaltungsgerichtshof des Landes hat den Normenkontrollantrag des Landratsamts gegen Heitersheim abgewiesen. Es muss die Verfahrenskosten tragen. Eine Revision wird nicht zugelassen. Anlass war die Satzung der Stadt, mit der sie von denjenigen Geflüchteten und Obdachlosen weniger Gebühr für eine Unterkunft verlangt, die arbeiten oder eine ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Thorsten Culmsee, Christoph Zachow

Weitere Artikel