"Quasi-Hersteller" muss nicht haften
Rechtsstreit um explodierte Plastikflasche vor dem Landgericht.
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OFFENBURG. In einem Zivilprozess um eine Schmerzensgeldforderung muss sich das Unternehmen Tupperware Deutschland vor dem Offenburger Landgericht rechtfertigen. Eine Plastiktrinkflasche dieser Marke war an einen Soda-Sprudler geschraubt worden und explodiert. Ein damals zehnjähriges Mädchen wurde dabei erheblich am linken Auge verletzt. Beim ersten Termin am Montag hat die 2. Zivilkammer in einer vorläufigen Rechtseinschätzung indessen mitgeteilt, dass sie keinen Grund für eine Haftung des Unternehmens sieht.
Die Mutter des verletzten Mädchens hatte über eine Nachbarin, die eine Tupper-Party in Kehl ausrichtete, im November 2014 eine Plastiktrinkflasche im Wert von 10,20 Euro gekauft. Durch Werbung sei sie auf das Produkt aufmerksam geworden und habe es ...