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Psychiatrie soll dauerhaft helfen

Große Strafkammer ahndet sexuelle Nötigung mit Einweisung.  

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LAHR/OFFENBURG. Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Offenburg hat gestern gegen einen 51 Jahre alten Mann wegen sexueller Nötigung und sexuell bezogener Beleidigung Unterbringung in die Psychiatrie angeordnet, diese Anordnung aber gleichzeitig mit mehreren Auflagen für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Da auf Rechtsmittel verzichtet wurde, ist das Urteil rechtskräftig.

Der in Baden-Baden geborene Täter war in seiner Heimatstadt bereits in den Jahren 1976 und 1979 wegen sexueller Nötigung auf Bewährung verurteilt worden, hatte sich danach aber fast 25 Jahre nichts zu Schulden kommen lassen. Er lebte ...

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