Prozess um Wertpapiergeschäfte mit Blankounterschriften

Bankkauffrau vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen / Richter bezweifelt, dass der Kläger Kontobewegungen mit hohen Summen nicht bemerkt hat.  

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LÖRRACH (tm). Eine 27-jährige Bankkauffrau schloss für einen Kunden neun Wertpapieraufträge mit einem Gesamtvolumen von 219 000 Euro ab und verwendete dafür Blankounterschriften. Später verlor der Mann in der Finanzkrise einen Teil seines Geldes und sagte dann, er habe zu diesen ...

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Schlagworte: Harald Krohn, Michael Leicht, Christoph Gadesmann

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