Baden-Württemberg
Privates Bahnunternehmen verliert Streit um alte Gleise in Stuttgart
Bahnanlagen des alten Stuttgarter Kopfbahnhofs müssen nach Fertigstellung des Tiefbahnhofs im Zuge des Projekts Stuttgart 21 nicht für Dritte nutzbar bleiben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
dpa
Do, 5. Jul 2018, 14:25 Uhr
Südwest
Thema: Stuttgart 21
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen