Praxis statt Wohnung? Freiburg geht gegen Zweckentfremdung vor
Wer in Freiburg eine Wohnung als Ferienwohnung oder als Praxis nutzt, braucht seit Februar eine Genehmigung. Das zu überwachen ist aufwendig. Derzeit werden 45 Fälle geprüft.
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Praxis statt Wohnung? Dafür braucht es in Freiburg eine Genehmigung. Foto: dapd
Seit Februar dieses Jahres gilt in Freiburg das sogenannte Zweckentfremdungsverbot: Wer eine Wohnung anders nutzt als gedacht, etwa als Ferienwohnung oder als Praxis, braucht eine Genehmigung. Gegen ungenehmigte Nutzungen ermittelt seitdem das Baurechtsamt. ...