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Gesundheit und Soziales

Praktische Kompetenzen − neue Pflegeausbildung seit Januar in Kraft

Seit Januar gibt es bundesweit nur noch eine einheitliche Ausbildung in der Pflege. Die Reform war lange umstritten. Sie soll den Pflegenotstand lindern.  

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  | Foto: Andreas Arnold
Foto: Andreas Arnold
Nach langer Diskussion trat zum 1. Januar die neue generalistische Ausbildung in der Pflege in Kraft. Nach dem neuen Pflegeberufegesetz erhalten die bisher getrennt ausgebildeten Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger künftig eine gemeinsame Ausbildung, zumindest in den ersten beiden Jahren. Experten erhoffen sich davon eine neue Attraktivität des Pflegeberufs und damit ein Ende des Pflegenotstands.

Auch der Zugang zu pflegerischem Fachwissen ändert sich: Im Mittelpunkt stehen noch stärker als bisher die praktischen Kompetenzen. Pflegefachkräfte sind künftig für die Pflegeplanung, den Pflegeprozess und die Sicherung der pflegerischen Qualität allein zuständig. Es handelt sich um eine quasi-duale Ausbildung, die in Schule und Betrieb erfolgt.

Die Reform eröffnet darüber hinaus erstmals die Möglichkeit, den Berufsabschluss in einem dreijährigen Hochschulstudium zu erwerben. Die Akademisierung soll dafür sorgen, dass Wissen aus der Forschung möglichst schnell in die Praxis übernommen wird.

Experten sind sich einig, dass der demografische Wandel die Anforderungen an das Pflegepersonal stark erhöht. Ein Altenpfleger benötigt für seine tägliche Arbeit zunehmend mehr Fachwissen in der Krankenpflege, weil die Zahl schwer kranker Bewohner in den Heimen zunimmt. Und Krankenpfleger haben in den Kliniken immer häufiger mit älteren und dementen Menschen zu tun.

Ziel der umstrittenen Reform ist es darüber hinaus, die Pflegeausbildung attraktiver zu machen. Pflegende sollen künftig leichter zwischen den unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen wechseln können und Aufstiegsmöglichkeiten erhalten. Auch eine Angleichung der Löhne ist beabsichtigt; für die bislang deutlich schlechter bezahlte Altenpflege eine gute Nachricht. Auch soll die Ausbildung EU-kompatibel werden, in Deutschland ausgebildete Pflegekräfte können künftig auch im europäischen Ausland arbeiten.

Das bislang teilweise erhobene Schulgeld wird abgeschafft. Die Ausbildungswege sollen unterschiedslos über Ausbildungsfonds auf Länderebene finanziert werden. Einzahlen sollen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Versicherer und Bundesländer. Träger der praktischen Ausbildung erhalten finanzielle Entlastungen.

Zuletzt absolvierten im Schuljahr 2017/18 bundesweit rund 139 500 Personen eine Ausbildung in der Pflege. Davon arbeiteten etwa 68 250 im Bereich der Altenpflege, rund 63 700 in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie fast 7500 in der Kinderkrankenpflege. Die Zahlen lagen um rund 250 unter dem Vorjahresniveau; in der Tendenz sind sie aber seit 2012 leicht angestiegen.

Ursprünglich wollte die Bundesregierung die drei bislang getrennten Ausbildungswege zur Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege komplett zu einer dreijährigen generalistischen Ausbildung zusammenfassen. Gegen dieses Modell gab es allerdings erheblichen Widerstand, vor allem in den Reihen der CDU. Kritiker äußerten die Sorge, dass Hauptschüler von einem zu hohen Ausbildungsniveau abgeschreckt werden könnten.

Spezialisierung im dritten Jahr

Der dann gefundene Kompromiss lässt sich als 2-plus-1-Modell charakterisieren: Nach dem neuen Pflegeberufegesetz sollen alle Bewerber mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung beginnen. Anschließend können die Auszubildenden dann entscheiden, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder für das letzte Jahr einen spezialisierten Abschluss als Altenpfleger oder Kinderkrankenpfleger wählen. Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege gibt es künftig nicht mehr. 2026, also sechs Jahre nach Beginn der neuen Pflegeausbildung, wird die Reform genau geprüft und der Bundestag entscheidet, ob die generalistische Pflegeausbildung bleibt oder aufgehoben wird.

Die Reform war besonders für die Pflegeschulen mit erheblichem Aufwand verbunden. Eine Fachkommission musste Rahmenlehr- und Ausbildungspläne für den theoretischen und praktischen Teil erarbeiten. Eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung wurde verabschiedet. Ein bundeseinheitlicher Rahmenlehrplan bietet den Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen seit dem 1. August 2019 Orientierung zur Umstellung.
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Ressort: Beruf & Karriere

Dossier: Stellenspezial Gesundheit

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 07. März 2020: PDF-Version herunterladen

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