Präsidium weist Widerspruch zurück
Landwirtschaft in Biezighofen.
Sylvia Timm
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WITTNAU-BIEZIGHOFEN. Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat am 27. Januar den Widerspruch des Biezighofener Landwirtes Lorenz gegen die im August 2002 erfolgte Ablehnung seines Bauantrages zurückgewiesen. Der Landwirt will auf seinem Hofgut ein großflächiges Ökonomie- und Stallgebäude errichten, nachdem im Sommer 2001 mehrere Gebäudeteile abgebrannt waren. Gegen die Entscheidung des RP kann der Landwirt innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Klage einreichen.
"Der Widerspruch" gegen die Ablehnung des Bauantrages "ist nicht begründet", stellt das Regierungspräsidium in dem Schreiben fest, das der BZ vorliegt. Das Vorhaben des Landwirtes sei "planungsrechtlich unzulässig". Das ...