Staatskrise in Südkorea
Präsident Yoon erscheint nicht zu Vorladungstermin
Der suspendierte südkoreanische Präsident Yoon Suk Yeol zeigt sich bei den Ermittlungen gegen ihn wenig kooperativ. Nun lässt der 63-Jährige eine persönliche Befragung platzen.
dpa
Mi, 18. Dez 2024, 4:27 Uhr
Politik Ausland
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Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Seoul (dpa) - Nach seiner einstweiligen Amtsenthebung verweigert Südkoreas Präsident Yoon Suk Yeol die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden. Trotz persönlicher Vorladung erschien der 63-Jährige nicht bei der Korruptionsermittlungsbehörde, um sich über die von ihm vorübergehende Verhängung des Kriegsrechts befragen zu lassen, wie die südkoreanische Nachrichtenagentur Yonhap berichtete. Zuvor seien mehrere Versuche, die Vorladung an Yoon zuzustellen, gescheitert. Das Präsidialamt habe das Dokument entweder nicht angenommen oder ungeöffnet über die Post zurückgeschickt.
Ein Ermittlerteam, bestehend aus Mitgliedern der Polizei, der Anti-Korruptionsbehörde sowie Vertretern des Verteidigungsministeriums, will untersuchen, ob Yoon sich den Straftatbeständen Aufruhr und Machtmissbrauch schuldig gemacht hat. Am Samstag war Yoon vom Parlament seines Amtes enthoben worden. Übergangsweise übernahm Ministerpräsident Han Duck Soo die Amtsgeschäfte, ehe das Verfassungsgericht die finale Entscheidung trifft.
Es kann eine Amtsenthebung Yoons entweder bestätigen oder für verfassungswidrig erklären. Für den 27. Dezember hat das Verfassungsgericht den Prozessbeginn für das Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Yoon angesetzt. Ob er zu dem Termin persönlich erscheinen wird, ist unklar.
Die Opposition wirft Yoon Verfassungsbruch vor. Dieser hatte Anfang Dezember völlig überraschend das Kriegsrecht verhängt und Stunden später nach massivem Widerstand wieder aufgehoben. Yoon verteidigte seine Entscheidung damit, er habe das Kriegsrecht zum Schutz der Nation ausgerufen. Seine politischen Gegner seien "staatsfeindliche Kräfte", die die Regierungsarbeit lähmen und die verfassungsmäßige Ordnung des Landes stören würden.
© dpa-infocom, dpa:241218-930-320994/1
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