Potentielle Schulinvestoren räumen der Stadt weitgehende Rechte ein
Öffentliche Nutzung, Vorkaufsrechte und Stipendien: Stadt Heitersheim, Investor und Eigentümer stellen städtebaulichen Vertrag bei Nutzung des Malteserschlosses als Privatschule vor.
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Laut dem städtebaulichen Vertrag sollen auch nach der möglichen Einrichtung einer Privatschule im Malteserschloss weite Teile des Schlossareals für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Foto: Markus Donner
Ein Wegerecht für die Stadt, die Möglichkeit, weiterhin Veranstaltungen abzuhalten, ein Vorkaufsrecht im Falle der Wiederveräußerung, Stipendien für Heitersheimer Kinder – diese Punkte zählen zu den wichtigsten Aspekten eines städtebaulichen Vertrags, den das Heitersheimer Rathaus mit den potenziellen Investoren für eine internationale Privatschule im Malteserschloss ausgehandelt hat. Die Interessen der Stadt im Zuge des umstrittenen Verkaufs des Kulturdenkmals sieht Bürgermeister Martin Löffler damit in vollem Umfang ...