Account/Login

Polizeieinsatz ist nicht grenzenlos

Mit Frankreich Verträge, mit der Schweiz Pragmatismus.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FREIBURG. Der Fall der beiden Basler Polizisten, die einen Autodieb nach Frankreich verfolgten und ihn dort erschossen, wirft gerade in dieser Region die Frage nach den Möglichkeiten auf, die die Polizei bei der Verfolgung von Straftätern über die Grenzen hinweg hat. Während das mit Frankreich als Schengen-Staat vertraglich geregelt ist, wird am Hochrhein noch pragmatisch vorgegangen. Ein Abkommen mit der Schweiz ist nicht ratifiziert, hat also noch keine Rechtskraft.

Im konkreten Basler Fall bestätigen beide Seiten, dass das Verfolgen über die Grenze hinweg rechtens war. Das regelt ein Vertrag zwischen Basel und Frankreich. Dagegen hätte von Deutschland aus die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel