Polizeieinsatz ist nicht grenzenlos
Mit Frankreich Verträge, mit der Schweiz Pragmatismus.
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FREIBURG. Der Fall der beiden Basler Polizisten, die einen Autodieb nach Frankreich verfolgten und ihn dort erschossen, wirft gerade in dieser Region die Frage nach den Möglichkeiten auf, die die Polizei bei der Verfolgung von Straftätern über die Grenzen hinweg hat. Während das mit Frankreich als Schengen-Staat vertraglich geregelt ist, wird am Hochrhein noch pragmatisch vorgegangen. Ein Abkommen mit der Schweiz ist nicht ratifiziert, hat also noch keine Rechtskraft.
Im konkreten Basler Fall bestätigen beide Seiten, dass das Verfolgen über die Grenze hinweg rechtens war. Das regelt ein Vertrag zwischen Basel und Frankreich. Dagegen hätte von Deutschland aus die ...