Polizeiärztin zu Recht gekündigt
Lahrerin hatte von "Ermächtigungsgesetz" für den Infektionsschutz gesprochen / Landesarbeitsgericht weist ihren Widerspruch zurück .
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. Wer das vom Bundestag beschlossene Infektionsschutzgesetz mit dem "Ermächtigungsgesetz" der Nationalsozialisten von 1933 auf eine Stufe stellt, kann nicht Ärztin im Dienst der baden-württembergischen Polizei bleiben. Das hat das Landesarbeitsgericht, Kammer Freiburg, bestätigt. Die Lahrer Ärztin Anette Franz hatte diese Gleichsetzung in einer Anzeige am 17. November 2020 in einem Ortenauer Gratisblatt vorgenommen.
In der Zeitungsannonce hatte Franz auch zum "Widerstand" gegen "Zwangsimpfung", "Wegnehmen der Kinder" und "Gefängnis" aufgerufen. Tags darauf stand die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Bundestag zur ...