Polizei hindert 52-Jährigen an illegaler Einreise

Die Bundespolizei hat am Mittwoch in Kehl einen Mann festgenommen. Laut Polizei war er von Frankreich nach Deutschland eingereist – trotz einer gegen ihn verhängten Einreisesperre.  

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An einer Straßenbahnhaltestelle in Kehl haben Bundespolizisten am Mittwochnachmittag einen 52-Jährigen festgenommen. Er hatte mit der Straßenbahn die deutsch-französische Grenze überquert. Bei der Kontrolle wies sich der Mann nach Angaben der Polizei mit einem französischen Aufenthaltstitel aus. Als die Polizisten seine Personalien im polizeilichen Fahndungssystem überprüft hätten, hätte sich aber herausgestellt, dass der Mann mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht werde. Zudem habe gegen ihn eine Einreisesperre bestanden. Der Mann sei, so die Polizei, bewusst entgegen eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots in das Bundesgebiet eingereist.

Da es sich aus Sicht der Polizei um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg einen Antrag auf Durchführung des sogenannten beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Dieses Verfahren ist in der Strafprozessordnung geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage, heißt es in der Mitteilung der Polizei. Demnach werde das Verfahren vorrangig gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stelle das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliege oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe hätten zugestellt werden müssen.

Der 52-Jährige, der in Kehl festgenommen worden war, wurde daraufhin am Donnerstagnachmittag von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise trotz Einreiseverbots zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt.

Anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, da er laut Polizei die geforderte Geldstrafe des noch ausstehenden Vollstreckungshaftbefehls nicht bezahlen konnte. Der Mann müsse nun eine 50-tägige Haftstrafe verbüßen. Die Bundespolizei habe zudem sogenannte aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet.
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