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Platten flogen vom Dach

Geldstrafe von 1000 Euro wegen leichtsinnigem Umgang mit asbesthaltiger Dacheindeckung.  

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ST. BLASIEN (akh). Auch ein Privatmann muss beim Umgang mit asbesthaltigem Material Vorsicht walten lassen. Für die Nichtbeachtung der Vorschriften für den Umgang mit asbesthaltigem Material muss jetzt ein 66-Jähriger aus St. Blasien eine Geldbuße von 1000 Euro bezahlen. Das Gerichtsverfahren gegen ihn wird nach dieser Zahlung eingestellt, so der Beschluss von St. Blasiens Amtsrichter Walter Priess am Dienstag.

Angeklagt war ein Hausbesitzer beim Auswechseln von Eternitplatten auf dem Dach seines Hauses fahrlässig mit dem asbesthaltigen Material umgegangen zu sein. Er habe die Platten, so ein anonymer Anruf beim Tiengener ...

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