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Offenburg

Plädoyers im Mordprozess: War der Arzt nur ein Zufallsopfer?

BZ-Plus Ausgerechnet der Ankläger spricht zuerst von Freispruch: Die Parteien im Offenburger Arztmordprozess halten den Angeklagten übereinstimmend für schuldunfähig.  

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„Im Wahn gehandelt“: der Angeklagte  | Foto: dpa
„Im Wahn gehandelt“: der Angeklagte Foto: dpa
Als das Wort erstmals fällt an diesem Gerichtsvormittag, trifft es wie ein Peitschenhieb. Ausgerechnet der Ankläger spricht es aus. "Freispruch", sagt Staatsanwalt Kai Stoffregen in seinem Plädoyer, "wegen Schuldunfähigkeit." Unter den Zuhörern im Saal 2 des Landgerichts Offenburg hört man ein Ächzen in diesem Moment, ...

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