Pinkel-Posse vor dem Amtsgericht
Handwerker bestritt, gegen Klingelschild uriniert zu haben.
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OFFENBURG. So schnell kann eine Pinkelei zum Fall vor Gericht werden: Weil ein 39-jähriger vor fast genau einem Jahr kurz vor Mitternacht zum 1. Maifeiertag nach erheblichem Alkoholgenuss gegen das Klingelschild eines Mehrfamilienhauses uriniert haben soll, musste sich der inzwischen wieder ernüchterte Handwerker jetzt vor dem Strafrichter beim Amtsgericht Offenburg verantworten. Eine Augenzeugin hatte ihn angezeigt. Der Vorwurf: Vorsätzliche Sachbeschädigung. Mangels Beweises wurde der Mann freigesprochen.
Den Abend vor dem Maifeiertag hatte der 39-Jährige im Lokal neben dem späteren Tatort in einer Offenburger Umlandgemeinde verbracht und erheblich dem Alkohol zugesprochen. Dort hatte er früher selbst gewohnt. Als er kurz vor Mitternacht schwankend das Lokal verließ, ...