Vor dem Amtsgericht musste sich eine Pflegehelferin wegen Misshandlung und unerlaubter Beschaffung von Betäubungsmittel verantworten. Sie erhielt eine Geldstrafe und ein einjähriges Berufsverbot.
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Der Vorwurf der Misshandlung konnte nach der Beweisaufnahme nicht aufrechterhalten werden. Das Gericht erkannte stattdessen auf versuchte Körperverletzung in drei Fällen und verhängte 3000 Euro Geldstrafe (150 Tagessätze zu je 20 Euro) sowie ein einjähriges ...