Euro-Rettungsschirm
Parlament bleibt zuständig
Sondergremium des Bundestages für den Euro-Rettungsschirm ist größtenteils verfassungswidrig.
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KARLSRUHE/BERLIN (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die Parlamentsrechte bei Euro-Milliardenhilfen erneut gestärkt. Die Karlsruher Richter halten das Sondergremium des Bundestages zur Kontrolle des Rettungsschirms überwiegend für verfassungswidrig. Das geheim tagende neunköpfige Gremium für eilbedürftige Euro-Entscheidungen verstößt laut dem Urteil gegen Beteiligungsrechte der Abgeordneten.
Mit der am Dienstag verkündeten Entscheidung gaben die Richter den SPD-Abgeordneten Swen Schulz und Peter Danckert größtenteils Recht, die durch das ...