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Parkplatz-Sperrung wäre rechtens

Nach der Zwangsversteigerung des "Adler" ist das Wegerecht erloschen / Neuer Eigentümer fordert Geld für Parkplatznutzung.  

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Zankapfel: der Parkplatz beim „Adler“ in Schuttertal   | Foto: christoph breithaupt
Zankapfel: der Parkplatz beim „Adler“ in Schuttertal Foto: christoph breithaupt

SCHUTTERTAL.Die Schuttertäler haben ihren Aufreger. Der neue Eigentümer des "Adler" möchte nicht, dass Kunden der Metzgereifiliale Dold den Parkplatz vor dem Haus benutzen. Theoretisch könnte er den Parkplatz absperren, und Eigentümer, Mieter und Pächter des angrenzenden Wohn- und Geschäftshauses verwehren, über den Adler-Parkplatz zu ihrem Haus, ihrer Wohnung oder ihrem Geschäft zu kommen. Er hat das Recht auf seiner Seite. Denn danach erlöschen bei einer Zwangsversteigerung alle nach der Grundschuld eingetragenen Rechte, in diesem Fall das Überfahrtsrecht. Vorerst.

Zur Vorgeschichte: Der Gasthof Adler, der Parkplatz daneben und das Grundstück mit dem Schwimmbad dahinter ...

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