Onkel muss wegen tödlicher Messerstiche ins Gefängnis
Ein 40-jähriger Mann muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Er hatte seinen 21-jährigen Neffen in Weingarten mit einem Messer getötet.
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Nicht als Totschlag, wie ursprünglich angeklagt, haben die Richter die Tat des angeklagten 40-jährigen Onkels des Opfers gewertet, sondern als Körperverletzung mit Todesfolge. Foto: David-Wolfgang Ebener
Mit einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts am Donnerstag den gewaltsamen Tod eines 21-jährigen Georgiers in Weingarten geahndet. Nicht als Totschlag, wie ursprünglich angeklagt, haben ...