OLG verwirft Beschwerde
Kein Bestechlichkeitsprozess gegen Grenzach-Wyhlens Ex-Kämmerer Alfred Stöcklin.
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GRENZACH-WYHLEN (wic). Gegen den ehemaligen Kämmerer der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Alfred Stöcklin, wird es keinen Prozess wegen Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der so genannten "Finanzaffäre Koch" geben. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Lörrach gegen den Beschluss des Landgerichtes Freiburg, kein Verfahren gegen Stöcklin zu eröffnen, zurückgewiesen.
Die Entscheidung des des zweiten Strafsenates (Az 2 Ws/28402) stammt vom 23. Dezember 2002 und geht in diesen Tagen den beteiligten Parteien ...