Ohrfeige vom Türsteher
Das Amtsgericht stellt das Verfahren ein / Das Opfer überlegt, Schmerzensgeld geltend zu machen.
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LAHR. Anfangs schien alles klar: Der Türsteher einer bekannten Lahrer Diskothek hatte während der Auseinandersetzung mit zwei männlichen Gästen einer 22 Jahre jungen Begleiterin, die schlichten wollte, eine Ohrfeige versetzt. Deshalb erhielt er auf ihre Anzeige vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro.
In der auf seinen Einspruch anberaumten Strafverhandlung wurde das Verfahren allerdings jetzt ohne Auflagen eingestellt. Ganz so klar war der Sachverhalt nämlich doch nicht.In der Diskothek war es am 12. November ...