Ohrfeige und kaputte Brille: Mieter und Vermieter standen vor dem Freiburger Amtsgericht
Der angeklagte Mieter schlug seinen Vermieter und zerstörte dessen Brille. Nachdem der Geschädigte 100 Euro als Anzahlung zunächst ablehnte, nahm er die Entschädigung letztlich dann aber an.
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Der Vermieter, dessen Brille bei einer Handgreiflichkeit zu Bruch ging, bestand auf den vollständigen Ersatz seiner fast 300 Euro teuren Brille. Der Angeklagte muss für den Schaden aufkommen und darüber hinaus 30 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten (Symbolbild). Foto: Fergregory (Adobe Stock)
Es ging um einen Fall von häuslicher Gewalt der eher ungewöhnlichen Art, den das Freiburger Amtsgericht zu verhandeln hatte: Ein Mieter hatte seinen Vermieter geschlagen und dabei dessen Brille zerstört. Nach einer Entschuldigung des Mieters und dessen Zusage, die Brille zu bezahlen und 30 Stunden ...