Ermittlungen
Ohne Führerschein ins Schleudern gekommen
Ein Bus kommt bei Oberried ins Schleudern und kracht gegen Autos. Das passiert. Doch dass der Busfahrer dann flüchtet und sich herausstellt, dass er keine gültigen Papiere mehr hatte, wirft Fragen auf.
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Bei der Kontrolle fielen Unregelmäßigkeiten auf. So war der Busführerschein des Mannes abgelaufen, ebenso wie die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Das ist eine gesonderte Erlaubnis, um Passagiere transportieren zu dürfen. Diese ist maximal fünf Jahre gültig, kann aber verlängert werden, wenn der Fahrer über die körperlichen und geistigen Voraussetzungen verfügt. Offenbar hatte der Fahrer diese Erlaubnis nicht verlängert. Warum er das unterließ, sei Gegenstand der Ermittlungen, betont Polizei-Sprecher Árpád Kurgyis. Ermittelt werde nun wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfall sowie der fehlenden Lizenzen.
Es ist ein Fall, der Fragen aufwirft. Hätte es dem Arbeitgeber nicht auffallen müssen, dass die grundlegenden Erfordernisse für die Arbeit als Busfahrer nicht mehr vorhanden waren? Laut SBG war die Fahrt an einen Subunternehmer, einen Familienbetrieb aus dem südlichen Südbaden, ausgegliedert. Deshalb sei die SBG auch nicht für die Kontrolle der erforderlichen Dokumente zuständig. In diesem Fall sei der Subunternehmer verantwortlich. Bei der SBG selbst sei ein solcher Fall kaum möglich, betont der SBG-Sprecher. Dort würden die Führerscheine zweimal im Jahr kontrolliert und die Laufzeiten elektronisch erfasst, so dass die Führungskräfte vor Ablauf darauf hingewiesen werden und die Fahrer darauf ansprechen können. Der Subunternehmer selbst möchte sich gegenüber der BZ nicht zum Sachverhalt äußern.
Der Fall wirft auch ein Licht auf den Personalmangel in der Busfahrerbranche. Dass der Fahrer schon 67 Jahre alt und somit im Rentenalter war, sei keine Seltenheit, heißt es etwa von Seiten des Bundesverbands Deutscher Busunternehmen. "Viele Verkehrsunternehmen im Land beschäftigten Rentner und Rentnerinnen im Fahrdienst – sie sind im Hinblick auf den bestehenden und immer weiter zunehmenden Fahrpersonalmangel auch unerlässlich", sagt Kai Neumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbands. Häufig würden Fahrer nach Erreichen des Renteneintrittsalters auf Teilzeitbasis im selben Unternehmen weiterarbeiten, wo man froh sei, auf die erfahrenen Arbeitskräfte zurückgreifen zu können. Zumal die Fahrerlaubnis-Verordnung kein Höchstalter vorsehe. Allerdings würden mit Erreichen des 50. Lebensjahres die Nachweispflichten zunehmen. So sei eine Verlängerung der Fahrerlaubnis über das 50. Lebensjahr hinaus nur möglich, "wenn mit dem Verlängerungsantrag ein umfangreiches medizinisch-psychologisches Gutachten beigefügt wird." Die Führerscheinstellen seien sehr restriktiv und selbst bei Alltagskrankheiten würden Busführerscheine häufig nur unter Auflagen verlängert.
Auch bei der SBG greift man gerne auf ältere Fahrer zurück. Rund fünf Prozent der dortigen Fahrer seien bereits im Ruhestand, heißt es auf Anfrage. Ob das Alter bei dem Unfall bei Oberried eine Rolle gespielt hat, ist unklar. Ein Unfall auf schneeglatter Fahrbahn, betont Verbandschef Neumann, könne jedem passieren. Die Probleme seien das Fehlen der nötigen Erlaubnisse und die Unfallflucht. Die SBG legt sich deshalb fest: "Wir weisen den Unternehmer an, den Fahrer nicht mehr einzusetzen, bis die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind."
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