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Ohne Führerschein gefahren

22-jähriger arbeitsloser Maler und Lackierer musste sich vor dem Amtsgericht verantworten.  

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ST. BLASIEN. "Treiben Sie ihre Mutter nicht in eine Falschaussage." Diesen Rat von Richterin Ulrike Holler-Welz musste sich ein 22-jähriger arbeitsloser Maler und Lackierer anhören, der vom Amtsgericht St. Blasien wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt wurde.

Dem Mann wurde vorgeworfen, Ende September 2006 mit einem Personenwagen in St. Blasien unterwegs gewesen zu sein, obwohl er keinen Führerschein hatte. Am Tattag stand die Zwangsräumung seiner Wohnung an. Dabei soll er das fragliche Fahrzeug bis ...

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