Offenes Ohr für Klagen
Kunden von Volksbanken können sich seit Anfang April bei einem Ombudsmann beschweren.
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Es kommt immer wieder vor: Eine Bank überweist Tausend Euro zu wenig, eine andere berät falsch beim Kauf von Wertpapieren und ein drittes Geldinstitut verweigert die Eröffnung eines Girokontos. Seit Anfang April können sich auch die Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken mit solchen Beschwerden an einen unabhängigen Ombudsmann wenden.
Es waren die privaten Banken, die 1992 erstmals in der Bundesrepublik ein Ombudsverfahren ins Leben riefen. Damals wechselte Leo Parsch, bis dahin Präsident des Bayerischen ...