Nur wenige wollen alten Heimatort in Klammern
Nach einer Gemeindefusion können Aargauerinnen und Aargauer ihren bisherigen Heimatort als Zusatz eintragen lassen. Die Möglichkeit stößt aber auf wenig Nachfrage.
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Die neue Regelung gilt einerseits für künftige Gemeindezusammenschlüsse. Der Grundsatz, wonach heimatberechtigte Personen als Heimatort den ordentlichen neuen Gemeindenamen nach der Umgestaltung erhalten, gilt weiterhin. In einer zweijährigen Übergangsfrist können andererseits Betroffene auch rückwirkend ihren Heimatort zurückbekommen. Stichdatum ist der Gemeindezusammenschluss von Zofingen und Mühlethal am 1. Januar 2002.
Wer den Spezialeintrag will, bezahlt als Einzelperson 75 Franken, für eine Familie sind 100 Franken Gebühr fällig. Der Eintrag hat keine rechtlichen Auswirkungen, jedoch einen emotionalen Wert. Das Bundesrecht lässt es zu, den Heimatort unabhängig von der neuen Einwohnergemeinde beizubehalten. Eine ähnliche Regelung, wie sie neu im Aargau gilt, kennen bereits mehrere Kantone.
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