Nur wenige wollen alten Heimatort in Klammern

Nach einer Gemeindefusion können Aargauerinnen und Aargauer ihren bisherigen Heimatort als Zusatz eintragen lassen. Die Möglichkeit stößt aber auf wenig Nachfrage.  

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Seit Juli 2024 gilt im Kanton Aargau, dass nach einer Gemeindefusion die Bürgerinnen und Bürger ihren bisherigen Heimatort als Zusatz zum neu erhaltenen Gemeindebürgerrecht eintragen lassen können. Der alte Heimatort steht dann im Pass oder auf der Identitätskarte in Klammern. Diese Möglichkeit stößt bislang allerdings auf wenig Nachfrage. Bis Ende 2024 sind 25 Gesuche für einen solchen "rechtsunverbindlichen Klammerzusatz" bei den Regionalen Zivilstandsämtern eingegangen, wie das Departement Volkswirtschaft und Inneres auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Die Frist für Gesuche läuft noch bis Mitte 2026.

Die neue Regelung gilt einerseits für künftige Gemeindezusammenschlüsse. Der Grundsatz, wonach heimatberechtigte Personen als Heimatort den ordentlichen neuen Gemeindenamen nach der Umgestaltung erhalten, gilt weiterhin. In einer zweijährigen Übergangsfrist können andererseits Betroffene auch rückwirkend ihren Heimatort zurückbekommen. Stichdatum ist der Gemeindezusammenschluss von Zofingen und Mühlethal am 1. Januar 2002.

Wer den Spezialeintrag will, bezahlt als Einzelperson 75 Franken, für eine Familie sind 100 Franken Gebühr fällig. Der Eintrag hat keine rechtlichen Auswirkungen, jedoch einen emotionalen Wert. Das Bundesrecht lässt es zu, den Heimatort unabhängig von der neuen Einwohnergemeinde beizubehalten. Eine ähnliche Regelung, wie sie neu im Aargau gilt, kennen bereits mehrere Kantone.
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