Berufungsverhandlung, weil das erstinstanzliche Urteil dem Staatsanwalt zu milde und den Angeklagten zu hart erscheint.
BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT (sts). Allzu Furcht erregend und brutal war es wohl nicht, was sich im Mai 2003 in einer Bad Säckinger Wohnung abspielte. Als Raub ist es gleichwohl angeklagt und brachte einem nun 40-jährigen Drucker ...