Karlsruhe

NPD wird vom Verfassungsgericht nicht verboten

Wegen der hohen Risiken war das neue Verfahren gegen die NPD von Anfang an umstritten. Jetzt ist passiert, was viele erwartet haben: Für ein Verbot haben die Länder in Karlsruhe nicht genug in der Hand.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die NPD ist die älteste aktive rechtsextreme Partei.  | Foto: dpa
Die NPD ist die älteste aktive rechtsextreme Partei. Foto: dpa
Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Das Bundesverfassungsgericht stellte in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil zwar fest, dass die Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Allerdings sahen die Richter keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung dieser Ziele und lehnten deshalb den vom ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel